Bekanntermaßen müssen aktive Piloten regelmäßig zu einem speziell ausgebildeten Arzt und ihre Gesundheit überprüfen lassen. Es soll dabei vor allem sichergestellt werden, daß man keine Herzkrankheiten hat, noch gut hört und auch sieht. Man erhält dann ein Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis, das bei der Tätigkeit als Pilot natürlich immer mitzuführen ist und in Kopie an das Luftamt einzusenden ist:
Je nach Tätigkeit als Pilot sind die Anforderungen, die man zu erfüllen hat in zwei Klassen eingeteilt:
Das Alter entscheidet dann darüber, wie oft man zum Arzt muß:
Soweit, so sinnvoll. Eine Sonderregelung steht aber in meinem Medical drin, denn da ich beruflich Flugzeuge fliege, die nur von einem Piloten gesteuert werden, nämlich im Rahmen der Rundflüge und über 40 Jahre als bin, verpaßt man mir eine häßliche Bemerkung in mein Tauglichkeitszeugnis:
Mich stört daran weniger die Tatsache, daß ich Dr. Fischl alle 6 Monate sehe, als die Form des Medical. Ich hätte nun kein Problem, wenn mein Tauglichkeitszeugnis einfach nur 6 Monate gültig wäre. Das darf man aber nicht eintragen, dann reklamiert das Luftamt. Denn mein Tauglichkeitszeugnis an sich ist 12 Monate gültig, nur gewerblich fliegen darf ich im Einmanncockpit nur 6 Monate nach der Untersuchung. Daher die häßliche Bemerkung.
Immerhin stelle ich fest, daß ich häufiger vom Arzt untersucht werde, als die Piloten der Linienflugzeuge, das gibt doch gleich ein noch sichereres Gefühl für meine Passagiere!